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der Youngsan Handels GmbH
Donau-City-Straße 6/2. OG/Top
1220 Wien

Österreich
 

Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Unsere Website everydaze.at ist voll und ganz konform mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 und erfüllt die Anforderungen des Europäischen Standards gemäß Richtlinie (EU) 2016/2102.
 

Nicht-barrierefreie Inhalte

Aktuell gibt es keine Inhalte, die nicht den Bestimmungen der Barrierefreiheit entsprechen. Unsere Seite erfüllt alle Anforderungen nach WCAG 2.1 AA.

Wir haben durch unsere Corporate Identity bei den Farbkontrasten kleine Abstriche gemacht, aber keine Sorge: Dank clevere Sprachausgabe und durchdachte  Assistenzsysteme bleibt kein Nutzer auf der Strecke. Wir setzen auf smarte Lösungen, damit alle uneingeschränkt auf unsere Inhalte zugreifen können.

 

Unser Service für Sie

Benötigen Sie dennoch bestimmte Inhalte in einer barrierefreien Form? Kein Problem! Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an office@youngsan.com – wir kümmern uns darum, Ihnen die gewünschten Inhalte so schnell wie möglich und in der für Sie passenden Form zur Verfügung zu stellen.
 

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde von der INL AG erstellt und mithilfe gängiger Analysetools auf dem neuesten Stand gehalten. Das letzte Update erfolgte am 6. September 2024.
 

Feedback und Kontakt

Haben Sie Barrierefreiheits-Mängel entdeckt? Oder benötigen Sie Infos zu bestimmten Inhalten? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an office@youngsan.com – wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen und finden gemeinsam eine Lösung!

Durchsetzungsverfahren
falls sie bei den genannten kontaktmöglichkeiten keine für sie zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. 
Kontaktformular der Beschwerdestelle
 

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG uns gegenüber Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
 

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Die Barrierefreiheitserklärung

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